Was sind Sonderzahlungen?
Als Sonderzahlungen bezeichnet man Bezüge, die zusätzlich zum laufenden Monatslohn ausgezahlt werden – in Österreich klassischerweise das 13. Gehalt (Urlaubszuschuss) und das 14. Gehalt (Weihnachtsremuneration). Sie sind ein fester Bestandteil des österreichischen Entgeltsystems.
Woher der Anspruch kommt
Der Anspruch ergibt sich in aller Regel aus dem Kollektivvertrag. Die meisten österreichischen Kollektivverträge sehen ein 13. und 14. Gehalt vor. Ein gesetzlicher Generalanspruch besteht nicht – maßgeblich sind KV, Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag.
Höhe und Fälligkeit
Üblich ist je ein zusätzliches Monatsentgelt – also insgesamt 14 Bezüge pro Jahr. Die genaue Höhe und die Auszahlungstermine legt der jeweilige Kollektivvertrag fest; häufig wird der Urlaubszuschuss vor dem Sommerurlaub und die Weihnachtsremuneration im November ausgezahlt.
Konkrete Höhe und Termine variieren je Kollektivvertrag.
Begünstigte Besteuerung
Der große Vorteil: Sonderzahlungen werden – im Rahmen des sogenannten Jahressechstels – begünstigt besteuert und nicht nach dem laufenden Lohnsteuertarif. Nach einem Freibetrag kommen feste, niedrigere Steuersätze zur Anwendung. Dadurch bleibt vom 13. und 14. netto spürbar mehr übrig als von einem gleich hohen laufenden Bezug.
Häufige Fragen
Sind das 13. und 14. Gehalt gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht per Gesetz als Generalanspruch. Der Anspruch ergibt sich in der Regel aus dem Kollektivvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder dem Dienstvertrag.
Wie hoch sind Sonderzahlungen üblicherweise?
Üblich ist je ein zusätzliches Monatsentgelt – die genaue Höhe legt der jeweilige Kollektivvertrag fest.
Warum bleibt netto mehr übrig?
Weil Sonderzahlungen im Rahmen des Jahressechstels begünstigt besteuert werden – nach einem Freibetrag mit festen, niedrigeren Sätzen.
Wann werden sie ausgezahlt?
Häufig der Urlaubszuschuss vor dem Sommerurlaub und die Weihnachtsremuneration im November – die Termine regelt der Kollektivvertrag.