Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung für eine ganze Branche. Er regelt Mindestgehälter, Zulagen, Sonderzahlungen, Arbeitszeit und vieles mehr. In Österreich unterliegt nahezu jedes Dienstverhältnis einem Kollektivvertrag – welcher gilt, hängt von der Branche des Betriebs ab.
Wie die Einstufung funktioniert
Jeder KV teilt Tätigkeiten in Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppen und häufig in Gehaltsstufen ein. Die Einstufung richtet sich nach der tatsächlichen Tätigkeit und – je nach KV – nach anrechenbaren Vordienstzeiten oder Berufsjahren.
- Zuordnung zur richtigen Verwendungsgruppe nach Tätigkeit
- Ermittlung der Gehaltsstufe (oft nach Berufsjahren / Vordienstzeiten)
- Ergebnis: der kollektivvertragliche Mindestlohn als Untergrenze
Warum die Einstufung so wichtig ist
Die Einstufung wirkt auf fast alles: den Mindestlohn, die Höhe der Sonderzahlungen (13./14.), Zulagen und damit letztlich auf Beiträge und Meldungen. Eine falsche Einstufung zieht sich durch die gesamte Abrechnung.
Risiken bei Fehlern
Wird ein Dienstnehmer zu niedrig eingestuft und dadurch unter dem KV-Mindestlohn bezahlt, spricht man von Lohn- und Sozialdumping. Das kann zu Nachzahlungen und Verwaltungsstrafen führen und fällt spätestens bei der GPLB-Prüfung auf.
Für ausländische Arbeitgeber
Häufige Fragen
Gilt für jedes Dienstverhältnis ein Kollektivvertrag?
In Österreich unterliegt nahezu jedes Dienstverhältnis einem Kollektivvertrag. Welcher gilt, hängt von der Branche des Betriebs ab.
Darf ich über dem Kollektivvertrag zahlen?
Ja. Der KV ist die Untergrenze. Übertarifliche Bezahlung ist erlaubt, ein Unterschreiten des Mindestlohns nicht.
Was passiert bei falscher Einstufung?
Zu niedrige Einstufung kann als Lohn- und Sozialdumping gewertet werden und Nachzahlungen sowie Strafen nach sich ziehen.
Wonach richtet sich die Gehaltsstufe?
Meist nach Berufsjahren bzw. anrechenbaren Vordienstzeiten – die genauen Regeln legt der jeweilige Kollektivvertrag fest.