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Lohnsteuer & ELDA: berechnen, abführen, melden.

Arbeitgeber ziehen die Lohnsteuer direkt vom Lohn ab, führen sie ans Finanzamt ab und übermitteln die Meldungen elektronisch. Wer an welche Stelle meldet – und wo ELDA ins Spiel kommt.

Kategorie: Fachthema AT-PayrollFür: ArbeitgeberLesezeit: ca. 5 Min.

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer auf Löhne und Gehälter. In Österreich behält sie der Arbeitgeber direkt vom Bruttobezug ein und führt sie an das Finanzamt ab – der Dienstnehmer bekommt den Nettobetrag ausbezahlt. Dieses Verfahren nennt man Lohnsteuerabzug.

Die Lohnsteuer ist damit keine eigene Steuer des Arbeitgebers, sondern die Steuer des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber treuhändig einbehält und weiterleitet.

Wie die Lohnsteuer berechnet wird

Grundlage ist der Einkommensteuertarif mit seinen Tarifstufen. Vom Bruttobezug werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge und etwaige Freibeträge abgezogen; auf die verbleibende Bemessungsgrundlage wird der Tarif angewendet. Laufende Bezüge und Sonderzahlungen werden dabei unterschiedlich behandelt.

Wichtig: Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt werden begünstigt besteuert – nicht nach dem laufenden Tarif. Mehr dazu auf der Seite Sonderzahlungen (13./14.).

Lohnabgaben und Fristen

Neben der Lohnsteuer fallen weitere lohnabhängige Abgaben an, die der Arbeitgeber laufend abführt – unter anderem der Dienstgeberbeitrag (DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und die Kommunalsteuer (an die Gemeinde).

Lohnsteuer & Lohnabgaben
Monatlich, bis zum 15. des Folgemonats abführen.
Kommunalsteuer
Monatlich an die Gemeinde, ebenfalls bis 15. des Folgemonats.
Jahreslohnzettel (L16)
Elektronisch, bis Ende Februar des Folgejahres.

Angaben als Orientierung – im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.

Was ELDA damit zu tun hat

ELDA ist der elektronische Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern. Darüber laufen die Meldungen an die ÖGK (An- und Abmeldungen) – und auch der Jahreslohnzettel kann über ELDA übermittelt werden.

Die Lohnsteuer selbst wird hingegen dem Finanzamt gemeldet und abgeführt. In der Praxis übernimmt die Lohnverrechnungssoftware beide Wege im Hintergrund – bei uns über BMD.

Jahreslohnzettel (L16)

Zum Jahresende erstellt der Arbeitgeber für jeden Dienstnehmer einen Lohnzettel (Formular L16), der die Bezüge und einbehaltenen Abgaben des Jahres zusammenfasst. Er ist die Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung und wird elektronisch übermittelt.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Lohnsteuer – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Wirtschaftlich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber behält sie nur vom Bruttolohn ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Bis wann muss die Lohnsteuer abgeführt werden?

In der Regel monatlich, bis zum 15. des Folgemonats – gemeinsam mit den übrigen Lohnabgaben.

Läuft die Lohnsteuer über ELDA?

Nein. ELDA ist der Kanal zur Sozialversicherung. Die Lohnsteuer wird ans Finanzamt gemeldet und abgeführt; über ELDA laufen SV-Meldungen und der Jahreslohnzettel.

Was ist der Lohnzettel L16?

Die jährliche Zusammenfassung der Bezüge und Abgaben je Dienstnehmer – Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung, elektronisch übermittelt.

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