Was ist die ÖGK An- und Abmeldung?
Jede Beschäftigung in Österreich, die der Pflichtversicherung unterliegt, muss der Sozialversicherung gemeldet werden. Zuständig für die meisten Dienstnehmer ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die Anmeldung begründet den Versicherungsschutz, die Abmeldung beendet ihn – beides ist gesetzlich verpflichtend und an klare Fristen gebunden.
Für die laufende Lohnverrechnung sind diese Meldungen die Grundlage: Ohne korrekte An- und Abmeldung stimmen weder Beiträge noch spätere Auswertungen.
Anmeldung vor Arbeitsbeginn
Die wichtigste Regel zuerst: Die Anmeldung muss vor Arbeitsantritt erfolgen – also bevor der Mitarbeiter tatsächlich zu arbeiten beginnt, nicht erst am Monatsende. Das gilt auch für kurzfristige oder geringfügige Beschäftigungen.
Angaben als Orientierung – im Einzelfall können abweichende Fristen oder Sonderregelungen gelten.
Abmeldung und Änderungen
Endet ein Dienstverhältnis, ist der Mitarbeiter binnen sieben Tagen abzumelden. Auch Änderungen – etwa bei Beschäftigungsausmaß oder Entgelt – müssen fristgerecht gemeldet werden. Wer hier zu spät dran ist, riskiert Nachfragen und Zuschläge.
Wie gemeldet wird: ELDA
Die Meldungen erfolgen elektronisch über ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern). In der laufenden Lohnverrechnung ist das üblicherweise direkt an die Abrechnungssoftware angebunden – wir rechnen mit BMD und übermitteln die Meldungen daraus.
Typische Fehler und ihre Folgen
- Zu späte Anmeldung (nach Arbeitsbeginn) – der klassische und teuerste Fehler.
- Vergessene Abmeldung – führt zu falschen Beiträgen und Rückfragen.
- Falsche Einstufung nach Kollektivvertrag, die sich auf die Meldung auswirkt.
- Verspätete Änderungsmeldungen bei Entgelt- oder Stundenänderungen.
Verstöße können Beitragszuschläge und Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Spätestens bei der GPLB-Prüfung fallen sie auf.
Für ausländische Arbeitgeber
Wichtig für internationale Firmen: Auch wenn Ihr Unternehmen im Ausland ansässig ist – sobald Sie Personen in Österreich beschäftigen, gelten die österreichischen Melde- und Beitragspflichten. Genau darauf sind wir spezialisiert.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Mitarbeiter bei der ÖGK anmelden?
Vor Arbeitsantritt – also bevor die Tätigkeit tatsächlich beginnt. Das gilt auch für geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen.
Wie lange habe ich Zeit für die Abmeldung?
Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung vorzunehmen.
Wie werden die Meldungen übermittelt?
Elektronisch über ELDA, in der Regel direkt aus der Lohnverrechnungssoftware (bei uns BMD).
Was passiert bei einer verspäteten Anmeldung?
Es drohen Beitragszuschläge und Verwaltungsstrafen. Eine verspätete Anmeldung fällt spätestens bei einer Prüfung auf.
Gilt das auch für ausländische Unternehmen?
Ja. Sobald Sie in Österreich beschäftigen, gelten die österreichischen Meldepflichten – unabhängig vom Firmensitz.